Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Gengenbach

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Rathaus Gengenbach im Frühling
Landschaft um Gengenbach

Dienstleistungen

Kindertageseinrichtungen

Das Landratsamt bietet eine Vielfalt von Beratungsleistungen an. Hierzu gehört die fachliche, entwicklungs- und organisationsbezogene Beratung der Träger, der Leitungen und der Mitarbeiter-/innen von Kindertageseinrichtungen. Die Fachberatung hat die Qualitätsentwicklung und –sicherung in der Kindertagesbetreuung zum Ziel.

Hierbei stehen die seelische und körperliche Gesundheit, als auch die soziale Teilhabe der Kinder im Vordergrund.

Weiterhin bietet das Landratsamt die Beratung von Erziehungsberechtigten an.

Das Landratsamt hat eine koordinierende, vermittelnde und moderierende Funktion in der Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung.

Die Fachberatung Kindertagesbetreuung nimmt im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder folgende Aufgaben wahr:

  • Fachliche Beratung und Unterstützung der kommunalen und freien nichtkirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen
  • Begleitung und Unterstützung der kommunalen und freien nichtkirchlichen Kindertageseinrichtungen in pädagogischen und organisatorischen Themenbereichen
  • Organisation und Durchführung von Tagungen für Leitungskräfte der Kindertageseinrichtungen
  • Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung des bedarfsgerechten Ausbaus der Kindertagesbetreuung

Die Fachberatung nimmt im Bereich der Erziehungsberechtigten folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten bei Schwierigkeiten in der institutionellen Betreuung
  • Beratung von Erziehungsberechtigten bei fehlenden Betreuungsplätzen in einer Kita

Voraussetzungen

Bei Beratung allgemeiner Art: keine

Bei fehlenden Kita -Plätzen:

  • Nachweis der Anmeldung bei der Kommune vor Ort, bzw. deren Absage oder Platz auf der Warteliste

Verfahrensablauf

Bei fehlenden Kita –Plätzen:

  • Zusenden des Formulars „Bedarfsmeldung für einen fehlenden Kinderbetreuungsplatz aufgrund des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung gemäß § 24 (2) Satz 1 SGB VIII“ per Mail.
  • Nach Eingang der Bedarfsmeldung erfolgt eine Prüfung

Fristen

Keine.

Unterlagen

Bei fehlenden Kita –Plätzen:

  • Bestätigung der Kommune über den fehlenden Betreuungsplatz oder alternativ ein Auszug aus der zentralen Vormerkung der Kommune.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall.

Sonstiges

Keine.

Rechtsbehelf

Keiner.

Freigabevermerk

04.04.2024 Jugendamt