Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Gengenbach

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Dienstleistungen

Abwasserabgabe - Erklärung abgeben

Nach dem Abwasserabgabengesetz wird für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe erhoben, die sich nach der Schädlichkeit des Abwassers richtet. Dies gilt nur für das unmittelbare Einleiten in ein Gewässer.

Die Abwasserabgabe ist als Lenkungsabgabe ausgestaltet. Ihr Ziel ist es, wirtschaftliche Anreize zu schaffen, die Leistungsfähigkeit von Kläranlagen und Regenwasserbehandlung zu verbessern und abwasserarme oder abwasserlose Produktionsverfahren verstärkt einzuführen. Die Abwasserabgabe trägt als Lenkungsfunktion zu einer Reduzierung der Schadstoffeinleitung in Gewässer bei und regt als Anreizfunktion zu Investitionen im Abwasserbereich an, die mit der Abgabe verrechnet werden können.

Voraussetzungen

Die Abwasserabgabe wird erhoben für:

  • Einleitungen von Schmutzwasser
  • Einleitungen von Niederschlagswasser
  • Kleineinleitungen von Schmutzwasser

Verfahrensablauf

Alle Abgabepflichtigen werden vom Landratsamt Ortenaukreis zur Einreichung einer Abgabeerklärung aufgefordert.

Fristen

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Unterlagen

Die amtlichen Vordrucke sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg eingestellt. Sie finden sie hier.

Abgabeerklärung online abgeben

Die Abgabeerklärungen können Sie auch online abgeben. Hierzu müssen Sie sich als Benutzer des Online-Dienstes „e-Bürgerdienst MAWAG“ unter „elektronischer Kommunikation“ registrieren lassen. Die hinterlegte Assistentenfunktion mit integrierter Plausibilitätsprüfung erleichtert Ihnen das Ausfüllen und die Abgabe der Formulare. In den Folgejahren stehen Ihnen nach Aufruf des Internetdienstes die Erklärungsdaten des Vorjahres zur Verfügung. Sie müssen dann nur noch die Änderungen eintragen. Die von Ihnen im Internet übermittelten Daten werden nach der Entschlüsselung automatisch in die Fachanwendung MAWAG eingespielt. Dies spart Zeit und verhindert Eingabefehler.

Das blose elektronische Ausfüllen und Senden reicht nicht aus. Der Abgabepflichtige muss zusätzlich zur elektronischen Version eine ausgedruckte Erklärung unterschreiben und an das Landratsamt senden.

Dieser elektronische Bürgerdienst ist für Sie kostenlos. Sie erreichen den Onlinedienst zur Abwasserabgabe hier.

Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Bezugsort

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Sonstiges

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Rechtsbehelf

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Rechtsgrundlage

Abwasserabgabegesetz (AbwAG), Wassergesetz (WG) Baden-Württemberg

Zuständigkeit

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Vertiefende Informationen

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Freigabevermerk

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